Geschichte(n) des Nationalparkprogramms
Wettlauf mit dem Ende der DDR
| 25.06.90 | Die »Anordnung zur einstweiligen Sicherung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten von zentraler Bedeutung« stellt den Nationalpark »Untere Oder« sowie die Naturschutzparke »Niederlausitzer Heidelandschaft« sowie »Erzgebirge-Vogtland« unter einstweiligen Schutz. |
| 01.07.90 | Umweltunion zwischen der DDR und der BRD Intensive Arbeit am Umweltministerium (Ost) mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (West) Das Umweltrahmengesetz schafft die gesetzlichen Grundlagen für das Einrichten von Nationalparken in der DDR und bestätigt die einstweilig sichergestellten Gebiete. |
| 20.08.90 | Überstürzen der politischen Ereignisse – Festlegen des Termins für die deutsche Vereinigung auf den 03.10. – Als Folge Vorziehen des Ausarbeitens einer Verordnung zum Nationalparkprogramm um ca. 1 Jahr |
| 31.08.90 | Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD geschlossen |
| 12.09.90 | »Beschluss zu den Verordnungen über die Festsetzung von Nationalparks sowie von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten von zentraler Bedeutung als Biosphärenreservate und Naturparks« |
| 20.09.90 | Verordnungen werden in die Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag aufgenommen (GBI. I Nr.64, S.1982), treten am 01.10. in Kraft und sind geltendes Recht |
| 03.10.90 | Mit der deutschen Vereinigung Übergehen der Zuständigkeit für die neuen Schutzgebiete an die neuen Bundesländer |
Der damalige Bundesumweltminister Prof. Klaus Töpfer bezeichnete die Großschutzgebiete als das »Tafelsilber der deutschen Vereinigung« und sagte weiter:
»Es reicht indes nicht, ein Gebiet nur rechtlich als Nationalpark auszuweisen. Der Begriff Nationalpark darf nicht zu einer Mogelpackung werden. Vielmehr ist es notwendig, auch inhaltlich deutlich zu machen, dass der Nationalpark unsere höchste staatliche Flächenschutzkategorie darstellt.«
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